|
|
|
 |
 |
 |
 |
ZEUGNISBEIBLATT |
 |
|
|
Ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule soll nach Erlass vom 8. Mai 2001 (ABl. 5/01, S.370) auch mit einem besonderen Beiblatt zum Zeugnis gewürdigt werden.
Vielen Schülerinnen und Schülern ist diese neue Regelung jedoch noch nicht bekannt. In einem Formblatt "Würdigung des ehrenamtlichen Engagements", wird die jeweilige Tätigkeit von der Organisation, in der man sich engagiert, dokumentiert und von der Schule mit Stempel betätigt und dem Zeugnis beigefügt.
Über die Staatlichen Schulämter wird dieses Formblatt an Schulen, interessierte Schülerinnen und Schüler und ehrenamtlich tätige Organisationen abgegeben. Das weitere Verfahren und Fristen, die eine Beilage zum Zeugnis garantieren, regelt der Erlass, der im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums zu finden ist:
Eine auf die Schule bezogene ehrenamtliche Tätigkeit, die eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen des Programms zur Öffnung von Schule nach § 16 des Hessischen Schulgesetzes leistet, wird im Zeugnis unter der Rubrik "Bemerkungen" gewürdigt ( gemäß § 30 Abs.11 der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" vom 21. Juni 2000 / ABl. S.602).
Nicht nur Schülerinnen und Schüler, auch andere Personen ( z.B. Lehrkräfte oder Elternvertreter), die sich zum Wohle einer Schule ehrenamtlich engagieren, sollen gewürdigt werden. Die "Richtlinien für die Verleihung von Anerkennungsurkunden durch die Hessische Kultusministerin oder den Hessischen Kultusminister für besonderes ehrenamtliches Engagement zur Förderung des Bildungswesens" ( Amtsblatt 6/ 01, S. 367) legen die genauen Kriterien und das Verfahren für diese Auszeichnung fest:Vorschläge für geeignete Personen können mit einem speziellen Formblatt [8 KB]
zu den Stichtagen 1. März oder 1. September eingereicht werden an: Hessisches Kultusministerium Referat M3 Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
|
Druckbare Version
|
|