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OBERHESSISCHER LEHRERINNEN- UND LEHRERTAG |
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Oberhessischer Religionslehrerinnen- und Religionslehrertag: „Die Psalmen – Sprache des Glaubens“ Mittwoch, 22.09.2010, 09.00 - 17.00 Uhr , Bürgerhaus Lich
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Fortbildungspunkte
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Für die Teilnahme am "Oberhessischen Religionslehrertag" werden 10 Fortbildungspunkte angerechnet. Für die Teilnahme nur am Vormittag werden 5 Fortbildungspunkte angerechnet.
Während des Lehrer/-innentages stehen Ihnen eine Reihe von Informations- und Büchertischen im Foyer des Bürgerhauses zur Verfügung.
Dienstbefreiung gewährt Ihnen die Schulleitung aufgrund des Erlasses des HKM vom 1.7.99 (Az.: I B 1.1 - 820/121 - 53; Abl. 8/99, S.695 ff., III Abs. 4)
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Lehrerinnentag und Unterrichtsgarantie Plus
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Der Oberhessische Religionslehrertag findet seit 2006 unter Bedingungen der "Unterrichtsgarantie Plus" in Hessen statt.
Auch unter den Bedingungen der "Unterrichtsgarantie Plus" ist der Erlass für den Religionsunterricht weiterhin voll in Kraft. Dieser besagt: "4. Den in Nr.1 Genannten (d.h. den im Fach Religion Unterrichtenden) ist auf Antrag bis zu zwei Tagen im Schuljahr Dienstbefreiung zur Teilnahme an von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften veranstalteten Arbeitsgemeinschaften zu erteilen. Diese sowie weitere außerhalb des Unterrichts stattfindende Arbeitsgemeinschaften gelten als dienstliche Veranstaltungen im Sinne des § 31 Abs. 5 BeamtVG, wenn sie der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vorher bekannt gegeben wurden. In diesen Fällen kann Unfallfürsorge gewährt werden, wenn und soweit von anderer Seite Unfallfürsorge oder sonstige Leistungen wegen des Unfalls nicht erbracht werden. Für Angestellte gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB und des Sozialgesetzbuches VII."
Der Erlaß spricht ausdrücklich von bis zu 2 Tagen Dienstbefreiung, d.h. Befreiung innerhalb der Schulzeit. Diese muss für den Lehrertag in Anspruch genommen werden können.
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Druckbare Version
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